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Wohnflächenberechnung

Archtitekt

 

Wie berechnen Sie die Wohnfläche richtig? 

 

Viele Mieter wissen nicht, dass die Wohnfläche einer Wohnung nicht gleich die bewohnbare Fläche einer Wohnung ist.

Wir klären auf!

 

Die Berechnung der Wohnfläche kann nach drei Methoden erfolgen. Die Wohnfläche kann nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) berechnet werden, nach der DIN 283 oder nach der DIN 277. Hinweis: Wenn Sie zur Miete wohnen, dann prüfen Sie bitte genau, nach welcher Methode die Wohnfläche ermittelt worden ist und was im Mietvertrag vereinbart wurde. Denn nach der alten Regelung könnte Ihre Wohnfläche bis zu 40% größer sein. Die Wohnfllächengröße ist besonders wichtig für die Berechnung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Mit einer falschen oder nicht aktuellen Wohnflächenberechnung können Sie eventuell zu viel Geld zahlen. 

 

 

Wir empfehlen die Berechnung nach der WoFIV Methode. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Verordnung, die 2004 eingeführt wurde. Hier ist genau festlegt, wie die Berechnung der Wohnfläche erfolgt. 

 

 

 

 

Wie berechnet man nun die Wohnfläche nach der WoFIV?

 

Zur Wohnflächenberechnung nach der WoFIV werden alle Räume einer Wohnung addiert, die ausschließlich zur Wohnung gehören und mindestens eine Raumhöhe von 2m besitzen.

 

Bei Schrägen gibt es folgende Besonderheit. Bis 1m Raumhöhe zählt die Fläche nicht zur Wohnfläche und zwischen 1m und 1,99m Raumhöhe zählt die Wohnfläche nur zu 50%.

 

Außerdem gibt es zahlreiche Räume , die nicht unbedingt zur Wohnflächenberechnung dazuzählen. Weitere Besonderheiten gibt es bei Balkonen, Terrassen und Loggien. Diese werden in der Regel nur zu 25% berechnet. Sie können aber im Ausnahmefall mit 50% angerechnet werden, wenn sie beispielsweise qualitativ sehr hochwertig sind. Dies muss man individuell prüfen. 


 

 

Wohnflächenberechnung

 

 

Wohnfläche ermitteln nach WoFIV - Übersicht

Dachskizze

Hinweis: 

 

Wenn Sie die Wohnung entsprechend vermessen, müssen Sie darauf achten, dass das Maßband oberhalb von Verkleidungen und Leisten anzusetzen ist, denn diese wenigen Zentimeter zählen ebenfalls in die Berechnung ein. 

 

 

 

Beispiel Wohnflächenberechnung:

Wohnflächenbeispiel

( So dürfen Sie die einzelne Fläche addieren) 

 

 

 

Leerer Raum

Doch welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche? 

  • Garagen
  • Waschküchen
  • Heizungsräume
  • Abstellräume
  • Bodenräume
  • Kellerersatzräume
  • Geschäftsräume wie Büros, Werkstätten und Verkaufsräume (das Arbeitszimmer gehört hier aber nicht dazu)

 

 

Weitere Besonderheiten:

  • Wintergärten (ungeheizt) und Schwimmbäder (ungeheizt) zählen nur zu 50% ihrer Grundfläche.
  • Fenster-, Tür- und Wandnischen zählen erst, wenn sie bis zum Boden gehen und eine Mindesttiefe von 13cm ausweisen.
  • Bei Schornsteinen, Säulen und Pfeiler zählen nur zur Wohnfläche wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind und die Grundfläche nicht mehr als 0,1 m2 beträgt. 

 

 

Geschäftsfrau

 

 

Hinweis:

 

Die 10% Regelung gilt seit 2015 nicht mehr. Das bedeutet, früher wurde eine Abweichung von der angegeben Wohnfläche und der tatsächlichen Wohnfläche toleriert. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ BGH VIII ZR 266/14) ist diese Regelung nicht mehr zulässig. Für die Betriebskostenabrechnung und für Mieterhöhungen sind nur noch die Angaben der tatsächlichen Wohnfläche zulässig. 

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Wohnfläche oder Immobilien?

Dann nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.