Grundsteuererklärung 2022
Die Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuererklärung 2022. Hier finden Sie alle Informationen.
Ab dem 01.01.2022 werden in ganz Deutschland die Grundstücke neu bewertet. Das ist notwendig für die neue Grundsteuerreform.
Die neue Bundessteuer zahlen Sie aber erst ab dem 01.01.2025.
Wichtig: Abgabefrist ist der 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt!!! |
Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Deutschland hat eine Grundsteuerreform beschlossen. Auslöser war gewesen, dass die aktuelle Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden ist. Deswegen gibt es nun eine deutschlandweite Neubewertung für alle Grundstücke. Auf Basis dieser Neubewertung wird die Grundbesitzsteuer angepasst. Das Finanzamt hat nun die Aufgabe, alle notwendigen Daten von den Eigentümern zu erfassen. Die Grundsteuer selber, zahlen sie aber wie gewohnt an die entsprechenden Gemeinden.
Was ändert sich?
Die Höhe der Grundsteuer wird zukünftig aus drei Faktoren ermittelt. Dazu gehören der Grundsteuerwert (ehemalig Einheitswert), die Steuermesszahl und der entsprechende Hebesatz der Gemeinden. Der Grundsteuerwert ermittelt den Wert des Grundstückes. Je nach Art und Nutzung der Immobilie oder eines Grundstückes kann die Steuermesszahl unterschiedlich ausfallen. Die Lage eines Grundstückes wurde bis jetzt kaum berücksichtigt. Dies soll sich nun aber ändern.
Berechnung:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer |
Grundsteuerwert:
Der bisherige Einheitswert wird zukünftig ab 2025 durch den Grundsteuerwert ersetzt. Mit Hilfe der eingereichten Feststellungserklärung vom Eigentümer wird dieser vom Finanzamt ermittelt. Alle Eigentümer werden diesen Wert vom Finanzamt erhalten und aller sieben Jahre sollen die Grundstücke neu bewertet werden.
Steuermesszahl:
Die Steuermesszahl, auch genannt als Grundsteuermesszahl wird ein gesetzlich festgelegter Wert, welches ab dem Jahr 2025 einheitlich für jedes Objekt in Deutschland gilt. Bisher wurde dieser Wert noch unterschieden zwischen den alten- und den neuen Bundesländern. Die Steuermesszahl wird angegeben in Promille und soll ab 2025 reduziert werden.
Hebesatz:
Die Gemeinden bestimmen die Höhe des Hebesatzes. Sie können den Wert erhöhen oder senken und damit ihre Einnahmen regulieren. Der Hebesatz wird in Prozent angegeben und richtet sich nach der Grundsteuerart (A, B oder C). Der Hebesatz wird neu berechnet und ist bisher für 2025 noch unbekannt.
Informationen zur Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz. Umgangssprachlich spricht man auch von einer Besitzsteuer. Jeder der im Besitz eines bebauten oder unbebauten Grundstückes ist, muss diese Grundsteuer zahlen.
In Deutschland gibt es zukünftig drei Arten der Grundsteuer:
Grundsteuer A | = Land- und Forstwirtschaft |
Grundsteuer B | = bebaubare oder bebaute Grundstücke |
Grundsteuer C | = unbebaute baureife Grundstücke |
Je nach Bundesland kann die Berechnung der Grundsteuer variieren.
Einige Bundesländer haben das klassische Bundesmodell etwas angepasst.
Welche Daten werden für die Grundsteuererfassung benötigt?
Je nach Berechnungsmodell können die erforderlichen Daten für das Finanzamt abweichen. Hier ein paar Angaben, welche Sie benötigen:
- Die Lage und die Grundstücksfläche, diese erhalten Sie beispielsweise beim zuständigen Katasteramt.
- Die aktuelle Wohnfläche von Ihrer Immobilie. (Wohnflächenverordnung beachten!)
- Die Nutzungsart und die Gebäudeart. Diese Angaben finden Sie unter anderem auf den bisherigen Einheitsbescheiden.
- Aktuelle Bodenrichtwerte. Diese finden Sie verlinkt auf dem Portal Boris-D.
- Das Baujahr des Gebäudes. Das Baujahr könnten Sie in der aktuellen Bauakte Ihrer Gemeinde oder auf dem aktuellen gültigen Energieausweis finden.
Übersicht der Grundsteuermodelle:
Das Bundesmodell:
Neun Bundesländer haben sich für das klassische Bundesmodell der Bundesregierung entschieden, welche wertorientierte Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören Miet- und Bodenpreise um einen entsprechenden Verkehrswert zu ermitteln. Zusätzlich werden zu den Standardwerten noch die Nettokaltmiete, die Immobilienart und die Zahl der einzelnen Wohnungen erfasst. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Bundesmodel mit eigener Steuermesszahl:
In zwei Bundesländern gibt es zum klassischen Modell noch eine Anpassung der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke werden im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, um das Wohnen zum Gewerbe günstiger zu gestalten. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
- Sachsen
- Saarland
Flächenmodell:
Beim Flächenmodell handelt es sich um ein sehr zeitsparendes Modell. Es betrachtet vor allem das Grundstück und Gebäude sowie Wohnfläche und deren Nutzungsart. Der Immobilienwert und das entsprechende Alter werden hierbei nicht berücksichtigt. Folgende Bundesländer haben sich diesem Modell angeschlossen:
- Bayern
- Hessen
- Niedersachsen
- Hamburg
Bodenwertmodell
Die einfachste Ermittlung der Grundsteuerberechnung ist mit dem Bodenwertmodell möglich. Hier wird nur die Grundstücksfläche benötigt, die dann mit dem aktuellen Bodenrichtwert multipliziert wird. Hierbei spielt nicht die Größe des Gebäudes und deren Wert eine Rolle. Dieses Modell wird angewandt in:
- Baden-Württemberg
Welche Hilfsmittel kann ich für die Ermittlung der Daten nutzen?
Grundbuchauszug:
Hier finden Sie die erforderlichen Grundbuchdaten wie Flurnummer oder Fläche des Grundstückes. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, liegen diese Daten häufig im Kaufvertrag bei. Sie haben auch die Möglichkeit beim Grundbuchamt kostenpflichtig einen aktuellen Auszug zu erhalten.
Bodenrichtwert:
Um den Bodenrichtwert für die Grundsteuer zu ermitteln, nutzen Sie bitte dafür die vorgesehenen Portale auf www.bodenrichtwerte-boris.de.
Wohnfläche:
Die Berechnung der Wohnfläche kann je nach Objekt etwas anspruchsvoller ausfallen. Die angegeben Quadratmeterzahlen aus dem Kauf- oder Mietvertrag können helfen. Hierbei ist aber zu beachten, dass diese Angaben auch falsch sein können.
Vor allem bei Sanierungen oder Modernisierungen können Abweichungen entstehen. Wenn keine aktuellen Baupläne vorliegen, empfehlen wir eine Nachmessung durchzuführen um spätere Folgen zu vermeiden.
Gebäudeart:
Hierbei wird die Gebäudeart betrachtet. Handelt es sich Beispielsweise um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder um eine Eigentumswohnung.
Baujahr:
Das Baujahr des Gebäudes finden Sie unter anderem in der Bauakte beim Bauordnungsamt oder auf dem Energieausweis.
Welche Grundstücksarten werden bei der Berechnung unterschieden?
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
- Teileigentum
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- sonstige bebaute Grundstücke
Zur Berechnung gibt es zwei Verfahren.
- Wohnen
Hierbei wird die Bewertung im Ertragswertverfahren durchgeführt.
- Nicht-Wohnen
Hierbei wird die Bewertung im Sachwertverfahren durchgeführt.
Meine Pflichten als Immobilienbesitzer:
- Erklärungspflicht für alle bebaute und unbebaute Grundstücke, egal als ob Vermieter oder Selbstnutzer. Das Finanzamt ermittelt dann den Wert anhand der eingereichten Feststellungserklärung.
- Die Erklärung ist fristgerecht bis spätestens zum 31.10.2022 elektronisch über das Onlineportal Mein Elster einzureichen.
- Auch alle wirtschaftlichen Einheiten müssen eine Erklärung zur Grundsteuer einreichen, auch wenn bis jetzt eine Befreiung der Grundsteuer vorlag.
Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche?
Wenn keine Erklärung dem Finanzamt eingereicht werden, kann es passieren, dass vom Finanzamt Schätzungen durchgeführt werden. Dies könnte bedeuten, dass Sie zukünftig zu viel Grundsteuer entrichten müssen. Bei einer Fristüberschreitung drohen Verspätungszuschläge. Vermeiden Sie bitte diese unnötigen Fehler.
Unser Spartipp:
Überprüfen Sie Ihre Wohnflächenberechnung. Die Wohnfläche hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Prüfen Sie genau, welche Räume überhaupt zur Wohnflächenberechnung dazu zählen oder welche nicht in die Berechnung einfließen.
Die Bestimmung der Wohnfläche ist in der Wohnflächenverordnung geregelt. Bitte prüfen Sie die Wohnflächenverordnung für das jeweilige Bundesland. |
Doch welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
- Garagen
- Waschküchen
- Heizungsräume
- Abstellräume
- Bodenräume
- Kellerersatzräume
- Geschäftsräume wie Büros, Werkstätten und Verkaufsräume (das Arbeitszimmer zählt nicht dazu)
Wenn Sie unterscheiden müssen zwischen Wohn- und Nutzflächen, prüfen Sie bitte genau, welche Räume zu welcher Kategorie gehören. |
Weitere Informationen zur Wohnflächenberechnung finden Sie auf unserer Seite Wohnflächenberechnung!
Wir von Markus Deutschmann Immobilien unterstützen Sie kostenlos bei der Datenbeschaffung.
Wir zeigen Ihnen wo Sie genaue Informationen herbekommen, um fristgerecht Ihre Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen.
Kontaktieren Sie uns bitte mithilfe des Kontaktformulars. |